Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00   

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https://dejure.org/2002,1290
OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
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Vertragsstrafenabrede in AGB

§ 2 AGBG (jetzt § 305 BGB), Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB per Email, § 130 BGB;

§§ 15 ff UrhG, zur Reichweite des Urheberrechts bei zusätzlicher Verwertung lizenzierten Materials im Internet-Angebot des Lizenznehmers

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JurPC

    Elektronische Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • aufrecht.de

    AGB- Einbeziehung und Honorarhöhe für Fotos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Zugang einer Datei "Liefer- und Geschäftsbedingungen" bei Internet-Angebot; Gesteigerte Indizwirkung des Leonardo-Protokolls gegenüber Fax-Protokollen; Notwendigkeit des Beweisantritts für streitigen ...

  • Kanzlei Flick

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 97 UrhG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 154; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 632 Abs. 2; ; UrhG § 97; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 a. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • RA Kotz

    Bildmaterial: unerlaubte Weitergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beweislast für den Inhalt von AGB - Nutzung von Fotos einer Bildagentur - Lizenzhöhe für die Internetnutzung

  • beck.de (Leitsatz)

    Honorar für Onlineveröffentlichung von Fotos

  • beck.de (Leitsatz)

    Honorar für Onlineveröffentlichung von Fotos

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 581
  • MMR 2002, 677
  • MMR 2002, 820 (Ls.)
  • K&R 2002, 666
  • ZUM 2002, 833
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Der Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vertragsschluß hat grundsätzlich nur Bedeutung für dieses konkrete Rechtsgeschäft (BGHZ 117, 190, 195).

    Ist es in der Vergangenheit regelmäßig zu Vertragsabschlüssen zwischen den Parteien gekommen, die stets zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wurden und bei denen deutlich war, daß der Verwender nur unter diesen Bedingungen Geschäfte abschließen würde (BGHZ 117, 190, 195 f.), kann u.U. eine dauerhafte "Unterwerfung" des Vertragspartners mit der Wirkung angenommen werden, daß er einer Nichteinbeziehung in Einzelfällen ausdrücklich zu widersprechen hat (BGH NJW-RR 1991, 570, 571).

    Die Einverständniserklärung ist im Verkehr zwischen Kaufleuten regelmäßig entbehrlich, wenn der Vertragspartner trotz erkennbarem Hinweis (im konkreten Fall) und der Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, der Einbeziehung nicht widerspricht (BGHZ 117, 190/194).

  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Die stillschweigende "Dauereinbeziehung" von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine grundlegende Ausnahme vom Ordnungsgedanken des AGBG dar, so daß nur in besonders gelagerten Fällen und unter engen Vorraussetzungen hiervon ausgegangen werden darf (BGH NJW 1978, 2243, 2244).

    Außerdem kann eine solche dauerhafte Unterwerfung unter allgemeine Geschäftsbedingungen nicht dadurch begründet werden, daß auf diese lediglich in Lieferscheinen - und um solche handelt es sich bei den in Anlage K 23 beigebrachten Schriftstücken - hingewiesen wird, weil Lieferscheine den vertretungsberechtigten Personen - auf die beim Vertragsschluß ankommt - im allgemeinen nicht zur Kenntnis gelangen (BGH NJW 1978, 2243, 2244; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage, München 1999, § 2, Rn. 63; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG, Rn. 24).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Angesichts dieser Funktion läßt sich bestenfalls von einer gesteigerten Indizwirkung gegenüber den Fax-Protokollen ausgehen, bei denen auch immer nur das Bestehen einer Verbindung zu einer bestimmten Zeit registriert wird (BGH NJW 1995, 665, 667).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Auch das Revisionsurteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 679/97) vom 19.01.1999 (Anlage BK 2) befaßt sich ausschließlich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Revisionsschrift eingegangen ist, ohne daran irgendwelche Schlüsse hinsichtlich des Inhalts zu knüpfen, denn dieser Inhalt war unstreitig.
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Danach muß der Wille des Verwenders zur Einbeziehung bestimmter AGB als Vertragsinhalt erkennbar zum Ausdruck kommen, die Kenntnisnahme dem Partner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses möglich und zumutbar sein (BGHZ 102, 293, 304) und dieser sich mit der Einbeziehung - auch stillschweigend - einverstanden erklären.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Ist es in der Vergangenheit regelmäßig zu Vertragsabschlüssen zwischen den Parteien gekommen, die stets zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wurden und bei denen deutlich war, daß der Verwender nur unter diesen Bedingungen Geschäfte abschließen würde (BGHZ 117, 190, 195 f.), kann u.U. eine dauerhafte "Unterwerfung" des Vertragspartners mit der Wirkung angenommen werden, daß er einer Nichteinbeziehung in Einzelfällen ausdrücklich zu widersprechen hat (BGH NJW-RR 1991, 570, 571).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Auch dann ist von für die Branche üblichen Honorarordnungen, Tarifen, Regelwerken, Verbandsempfehlungen oder ähnlichen abstrakt-generellen (Erfahrungs) Werten auszugehen, soweit solche vorhanden sind (vgl. BGH, GRUR 1983, S. 565, 566 - Tarifüberprüfung II; Fromm/Nordemann, § 97 Rn. 40 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) genügt es daher, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie im vorliegenden Fall über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (vgl. OLG Hamburg WM 2003, 581, 583; OLG Hamm ZIP 2001, 291, 292; MünchKomm.BGB/Basedow, 4. Aufl., § 305 Rdn. 65; jurisPK-BGB/Lapp, 2. Aufl., § 305 Rdn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305 Rdn. 38; Ernst VuR 1997, 259, 261; Waldenberger BB 1996, 2365, 2368 f.).
  • LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie; unfreie Bearbeitung einer

    Einen unverbindlichen Anhaltspunkt bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), da die Empfehlungen der MFM auf der langjährigen und breit gefächerten Beobachtung der Marktgegebenheiten bei der Verwertung von Fotografien beruhen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, OLG Hamburg, MMR 2002, 677).
  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36A C 54/07

    Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internet

    Darüber hinaus ist der Kläger auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung seiner Fotos Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677, 679).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

    Darüber hinaus ist die Klägerin auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Beklagten von diesem Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677.679).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05

    Boxenluder

    Darüber hinaus ist die Klägerin auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Beklagten von diesem Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677.679).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02   

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https://dejure.org/2002,4394
OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2002 - 8 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 8 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages wegen unangemessener Benachteiligung eines Gesellschafters ; Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft durch Beschränkung des Abfindungsanspruchs; Vertragliche Regelung über die Beschränkung des Abfindungsanspruchs wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Die Begrenzung des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters durch Gesellschaftsvertrag ist gem. § 138 BGB nichtig, wenn zwischen dem wirklichen Anteilswert und dem vertraglich vorgesehenen Abfindungsbetrag ein grobes Mißverhältnis besteht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 138
    Anfänglich unwirksame Abfindungsklauseln, Beschränkung der Abfindung, ca. 20% bis 36% des Verkehrswertes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 440
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
    Eine Abfindungsregelung ist dann als nichtig anzusehen, wenn die mir ihr verbundene Einschränkung des Abflusses des Gesellschaftskapitals vollkommen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die erforderlich ist, um im Interesse der verbleibenden Gesellschafter den Fortbestand der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens zu sichern (vgl. BGH, GmbHR 1992, S. 257).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 36/92

    Unzumutbare Abfindungsklausel - Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
    Auch in diesem Falle wäre eine Klausel entweder, wenn das Mißverhältnis von vornherein bestand, sittenwidrig, oder, wenn das Mißverhältnis erst im Laufe der Zeit eingetreten ist, anzupassen (vgl. BGH, GmbHR 1993, S. 505).
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88

    Kürzung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2002 - 8 U 40/02
    Wenn man jedoch berücksichtigt, daß bei einem Anspruch auf Auszahlung des vollen Anteilswertes eine Auszahlung innerhalb von 15 Jahren als sittenwidrig angesehen wurde (BGH, NJW 1989, S. 2685), so führt bei einer von vornherein vorgesehenen Reduzierung auf 1/3 des Anteilswertes die Auszahlung über einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zu einer weiteren unangemessenen Benachteiligung des ausscheidenden Gesellschafters.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 28/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie der erstinstanzlich beigezogenen Akten der abgeschlossenen Gerichtsverfahren S 11 RJ 156/01, S 7 SB 210/01 und S 7 SB 232/01, S 9 SB 213/01 und S 8 U 40/02 verwiesen.
  • SG Osnabrück, 16.11.2006 - S 19 U 105/02
    Außer den Gerichtsakten haben der Kammer die den Kläger betreffenden BK-Akten der Beklagten sowie u. a. die Prozessakten S 8 U 40/02, S 11 RJ 156/01 und S 7 SB 232/01 des Sozialgerichts Osnabrück vorgelegen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7469
OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.07.2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 4 U 196/01 (https://dejure.org/2002,7469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Mängelhaftung aufgrund Geruchsbelästigungen durch eine Abwasseranlage bei Erwerb eines Hauses; Nichtigkeit eines Gewährleistungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens; Offenbarungspflicht des Verkäufers

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n. F.; ; ZPO § 544 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 193; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 284 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 285; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 460; ; BGB § 463 S. 2; ; BGB § 476; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 19 Abs. 1; ; UStG § 19 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    BGB § 459 § 476
    Geruchsbelästigungen als offenbarungspflichtiger Mangel eines Hausgrundstücks

  • ibr-online

    Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Ein Hausverkäufer muss den Käufer auf Mängel und Belästigungen hinweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mängel an Immobilie müssen vor Verkauf offenbart werden - Zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Hausverkauf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 535/89

    Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel einer Abwasseranlage bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01
    Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1990, 847 und OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149, deren Rechtsgedanke zumindest entsprechend anwendbar ist).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01
    Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1990, 847 und OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149, deren Rechtsgedanke zumindest entsprechend anwendbar ist).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.03.2002 - 8 U 67/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8363
OLG Bamberg, 13.03.2002 - 8 U 67/01 (https://dejure.org/2002,8363)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.03.2002 - 8 U 67/01 (https://dejure.org/2002,8363)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. März 2002 - 8 U 67/01 (https://dejure.org/2002,8363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen der Beschädigung des Steuerkabels einer Fernwasserleitung bei einer Erkundungsbohrung; Zu den Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten bezüglich verlegter Leitungen

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Tiefbauunternehmers wegen der Beschädigung von Versorgungsleitungen

  • ibr-online

    Tiefbauarbeiten: Erkundigungspflicht über Versorgungsleitungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telefonische Auskünfte über den Verlauf von Versorgungsleitungen reichen bei Tiefbauarbeiten nicht aus! (IBR 2003, 418)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 99/69

    Schlüsselfertiges Haus - Architekt - Festpreis - Deckungsverlust - Haftpflicht -

    Auszug aus OLG Bamberg, 13.03.2002 - 8 U 67/01
    Mit Rücksicht auf die besonders große Gefährdung Dritter bei der Beschädigung von Leitungen hatte der Beklagte daher die Anweisung an die Zeugin zu geben, eine schriftliche Anfrage zu halten (vgl. BGH NJW 1971, 1315) und zwar unter Übersendung entsprechender Pläne mit den beabsichtigten Bohrpunkten.
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Bamberg, 13.03.2002 - 8 U 67/01
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH VersR 1985, 1147), daß ein Tiefbauunternehmer, der nach den örtlichen Gegebenheiten mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen hat, sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewußt sein muß, die durch eine Beschädigung von evtl. vorhandenen Leitungen entstehen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8415
OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.09.2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. September 2002 - 4 U 227/2001, 4 U 227/01 (https://dejure.org/2002,8415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung des Akzessorietätsprinzips; Sicherungszweck einer Bürgschaft; Untergang einer gesicherten Forderung infolge Vermögensverfalls eines Hauptschuldners ; Einrede der kurzen Verjährung eines erloschenen Anspruchs; Rügeverlust eines Bürgen

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 768 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • rechtsportal.de

    Durch den Untergang der gesicherten Forderung infolge Vermögensverfalls des Hauptschuldners verliert der Bürge nicht die Einrede der kurzen Verjährung des erloschenen Anspruchs.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    So kommt die Rechtsprechung folgerichtig zu dem Ergebnis, dass sich der Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung ebenfalls berufen kann, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergehenden rechtskräftigen Urteils gegen diese eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt (BGHZ 76, 222-231) oder wenn die Frist durch ein Anerkenntnis des Schuldners unterbrochen wird, da solche Umstände nicht zu Lasten des Bürgen gehen dürfen (OLG Düsseldorf, MDR 1975, 1019).

    Aus dieser Rechtsprechung, insbesondere aus BGHZ 76, 222 ff. muss gefolgert werden, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Bezug auf den Hauptschuldner sich gerade nicht zum Nachteil des Bürgen auswirken soll (Gedanke des § 768 Abs. 2 BGB).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    In seiner Entscheidung vom 19. September 1985 hat der 9. Zivilsenat (BGHZ 95, 375-392) lediglich folgendes ausgeführt:.

    Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners nichts (vgl. BGHZ 95, 375, 384 f.)".

  • KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97

    Beendigung eines Leasingverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Eine andere Auffassung vertritt das Kammergericht in einem Urteil vom 13. Juli 1998 (KG NJW-RR 1999, 1206-1208 mit Stellungnahme von Karsten Schmidt in JuS 2000, 295).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1975 - 22 U 51/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    So kommt die Rechtsprechung folgerichtig zu dem Ergebnis, dass sich der Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung ebenfalls berufen kann, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergehenden rechtskräftigen Urteils gegen diese eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt (BGHZ 76, 222-231) oder wenn die Frist durch ein Anerkenntnis des Schuldners unterbrochen wird, da solche Umstände nicht zu Lasten des Bürgen gehen dürfen (OLG Düsseldorf, MDR 1975, 1019).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    In einer neueren Entscheidung vom 09. Juli 1998 führt der 9. Zivilsenat (BGH NJW 1998, 2972-2975) jedoch aus:.
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Dass die Akztessorietät des verbürgten Anspruchs hinter dem Sicherungszweck der Bürgschaft zurücktritt, ist anerkannt im Falle des Erlöschens von Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen als Hauptschuldnern (Staudinger, § 767, Rn. 48 ff; BGHZ 82, 323, 326).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 254/92

    Restschuldbeschränkenden Wirkung ausländischer Konkursverfahren -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Nachdem die Insolvenz der Fa. E in Luxemburg abgewickelt wurde, kommt nach internationalem Konkursrecht im Hinblick auf das herrschende Universalitätsprinzip (vgl. Hilger, InsolvenzG, 17. Aufl., § 237 KO 2d) die Rechtsordnung desjenigen Landes zur Anwendung, in dem das Insolvenzverfahren angeordnet wurde (vgl. auch BGHZ 122, 373).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01
    Die neueste diesbezügliche Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 06. Juni 2000 (BGH NJW-RR 2000, 1717-1718) enthält folgende Passage:.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.2002 - 4 U 221/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4530
OLG Düsseldorf, 10.09.2002 - 4 U 221/01 (https://dejure.org/2002,4530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2002 - 4 U 221/01 (https://dejure.org/2002,4530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2002 - 4 U 221/01 (https://dejure.org/2002,4530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einreichung aller Anbauverzeichnisse mehrfach im Jahr nacheinander angebauter Bodenerzeugnisse als Anspruchvoraussetzung für den Versicherungsschutz im Rahmen einer Hagelversicherung; Verstoß gegen das AGBG bei Kauseln eines Versicherungsvertrages

  • Judicialis

    AHagB 94 § 9 Nr. 1 Abs. 2 (Fassung 1999); ; AHagB 94 § 9 Nr. 2 (Fassung 1999); ; VVG § 2 Abs. 2 S. 2; ; VVG § 5; ; VVG § 5 a; ; AGBG § 9

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHagB 94 § 9 Nr. 1 Abs. 2; AHagB 94 § Nr. 2; VVG § 2 Abs. 2 S. 2; VVG § 5; VVG § 5 a; AGBG § 9
    Klausel über die Einreichung weiterer Anbauverzeichnisse als Anspruchsvoraussetzung ist wirksam

  • rechtsportal.de

    Hagelversicherung für Gemüse: Einreichung weiterer Anbauverzeichnisse als Anspruchvoraussetzung für den Versicherungsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 527
  • VersR 2003, 853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2002 - 4 U 221/01
    Die Einreichung des Anbauverzeichnisses stellt nämlich eine Anspruchsvoraussetzung und nicht bloß eine verhüllte Obliegenheit dar, durch die lediglich ein schon zuvor zugesagter Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen wird zur konstitutiven Bedeutung des Anbauverzeichnisses vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 535, 536; BK-Dörner, VVG, Vorbem. §§ 108 - 115 a Rn 5; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 108 Rn 4; Römer/Langheid, WG, § 108 Rn 4; zur Abgrenzung von einer verhüllten Obliegenheit vgl. BGH VersR 2000, 969).
  • OLG Frankfurt, 20.11.1996 - 7 U 275/95

    Verspätete Einreichung des Anbauverzeichnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2002 - 4 U 221/01
    Die Einreichung des Anbauverzeichnisses stellt nämlich eine Anspruchsvoraussetzung und nicht bloß eine verhüllte Obliegenheit dar, durch die lediglich ein schon zuvor zugesagter Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen wird zur konstitutiven Bedeutung des Anbauverzeichnisses vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 535, 536; BK-Dörner, VVG, Vorbem. §§ 108 - 115 a Rn 5; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 108 Rn 4; Römer/Langheid, WG, § 108 Rn 4; zur Abgrenzung von einer verhüllten Obliegenheit vgl. BGH VersR 2000, 969).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.11.2002 - 14 W 718/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9009
OLG Koblenz, 27.11.2002 - 14 W 718/02 (https://dejure.org/2002,9009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2002 - 14 W 718/02 (https://dejure.org/2002,9009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2002 - 14 W 718/02 (https://dejure.org/2002,9009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Prozessgebühr bei Kostenaufhebung nach vorausgegangenem selbständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 485; ; BRAGO § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 37 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr bei Kostenaufhebung nach vorausgegangenem selbständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 356
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.09.2002 - 3 U 102/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21985
OLG Rostock, 24.09.2002 - 3 U 102/02 (https://dejure.org/2002,21985)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.09.2002 - 3 U 102/02 (https://dejure.org/2002,21985)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. September 2002 - 3 U 102/02 (https://dejure.org/2002,21985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags wegen dringenden Renovierungsbedarfs; Wiederholung einer Augenscheinseinnahme; Sichzueigenmachen einer gegen § 308 Zivilprozessordnung (ZPO) verstoßenden Entscheidung als Klageerweiterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2002 - 1 U 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24526
OLG Frankfurt, 18.09.2002 - 1 U 85/02 (https://dejure.org/2002,24526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2002 - 1 U 85/02 (https://dejure.org/2002,24526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2002 - 1 U 85/02 (https://dejure.org/2002,24526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 520 Abs. 2 § 233
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unterbliebener Fertigung des Schriftsatzes durch den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 4 O 15/02
  • OLG Frankfurt, 18.09.2002 - 1 U 85/02
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